Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Was haben die Wahlärzte zu bieten?
- Das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
- Darüber hinaus alle Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen sind.
- Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten.
- Da weniger Patienten(aufkommen) mehr Zeit für Untersuchung und Gespräch.
- Für jeden Patienten zugänglich.
- Preisinformation.
- Information über Kostenerstattung.
- Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit Fachärzten (Wahlärzten oder Kassenärzten).
- Sie sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.
Kann mich auch ein Wahlarzt überweisen oder einweisen?
- Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen.
- Jeder Wahlarzt kann einen Versicherten auch in ein Krankenhaus einweisen.
Und wie ist es mit den Verordnungen?
Der Wahlarzt stellt ein gelbes Wahlarztrezept für Medikamente aus, welches dem Kassenrezept gleichgestellt ist, d.h. in der Apotheke wird dieses Rezept wie ein Kassenrezept behandelt.
Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?
- Bei meiner Krankenkasse
Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung. - Bei meiner Privatversicherung
Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.