Wahlarzt aller Kassen | 3264 Gresten | Friedhofgasse 8 | Tel. 0660 3585102

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Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.

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Willkommen in meiner Praxis!

Nach langjähriger Tätigkeit als Oberärztin eröffnete ich 2012 meine eigene modernst eingerichtete Praxis in Gresten und übersiedelte 2022 ins Arzthaus, Friedhofgasse 8 - wo sich auch die Ordination meines Mannes Dr. Syrus Nikou, Arzt für Allgemeinmeizin und Arbeitsmedizin, befindet.

Die flexible Termingestaltung bietet den Vorteil, mir ausreichend Zeit für meine Patientinnen nehmen zu können. Kurze Wartezeiten und gute Erreichbarkeit mit Parkmöglichkeit direkt vorm Haus sind ein weiteres Plus!

Rufen Sie einfach Tel. 0660/3585102 um einen Termin vereinbaren!

Ich freue mich, Sie bald kennen zu lernen!

Ihre Dr. Johanna Wohleser-Nikou

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.

Was haben die Wahlärzte zu bieten?

  • Das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
  • Darüber hinaus alle Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen sind.
  • Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten.
  • Da weniger Patienten(aufkommen) mehr Zeit für Untersuchung und Gespräch.
  • Für jeden Patienten zugänglich.
  • Preisinformation.
  • Information über Kostenerstattung.
  • Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit Fachärzten (Wahlärzten oder Kassenärzten).
  • Sie sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.

Kann mich auch ein Wahlarzt überweisen oder einweisen?

  • Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen.
  • Jeder Wahlarzt kann einen Versicherten auch in ein Krankenhaus einweisen.

Und wie ist es mit den Verordnungen?

Der Wahlarzt stellt ein gelbes Wahlarztrezept für Medikamente aus, welches dem Kassenrezept gleichgestellt ist, d.h. in der Apotheke wird dieses Rezept wie ein Kassenrezept behandelt.

Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?

  • Bei meiner Krankenkasse
    Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
  • Bei meiner Privatversicherung
    Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.